Vermieter können Fahrtkosten zu ihrem Vermietungsobjekt im Regelfall mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je gefahren Kilometer geltend machen, nicht lediglich pro Entfernungskilometer, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung (BFH Urteil vom 01.12.2015, IX R 18/15), die jetzt veröffentlicht wurde. Es darf sich allerdings dort nicht um eine regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters handeln.
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"Sich nicht vom richtigen Weg abbringen lassen, das ist fast die wichtigste Regel im Arbeitsrecht."