Nach einem aktuellen Beschluß des OVG NRW vom 25.11.2020 sind die derzeitig verwendeten sog. „PCR-Tests“ nicht dazu geeignet, eine Infektion nachzuweisen. Das Gericht führt aus:
Die Entscheidung erging zum Az. 13 B 1780/20.
Nach einem aktuellen Beschluß des OVG NRW vom 25.11.2020 sind die derzeitig verwendeten sog. „PCR-Tests“ nicht dazu geeignet, eine Infektion nachzuweisen. Das Gericht führt aus:
Die Entscheidung erging zum Az. 13 B 1780/20.